Das
Kekule´ System
Die
Einordnung der Personenstammblätter in einen Hefter oder Ordner (oder Website)
erfolgt gemäß den Kennziffern der einzelnen Vorfahren. Die Bezifferung
geschieht am besten nach dem heute allgemein üblichen System, das bereits im Jahre
1676 von dem Spanier Hieronymus de Sosa entwickelt und durch den Genealogen
Stephan Kekulé von Stradonitz in Deutschland eingeführt wurde („System
Kekulé“): danach hat der Abkömmling („Proband“) die Ziffer 1, die Eltern
Ziffern 2 (Vater) und 3 (Mutter), die Großeltern die Ziffern 4 bis 7, die
Urgroßeltern die Ziffern 8 bis 15 usw. Die weiblichen Vorfahren haben stets
ungerade, die männlichen gerade Ziffern. Nr. 13 ist also die Frau von Nr. 12.
Die Ziffer des Vaters ist stets doppelt so hoch wie die seines Kindes, die
Ziffer der Mutter ist gleich Ziffer des Kindes mal zwei plus eins. Der
Großvater väterlicherseits hat danach die Ziffer 4 (das Doppelte der Ziffer,
die der Vater trägt), die Großmutter väterlicherseits die Ziffer 5 (zwei mal
zwei plus eins). Die Ziffern des sogenannten „Mannesstammes“ (der Vorfahren in
der direkten, männlichen Linie, in der Regel die Namensträger des Probanden)
sind ab dem Großvater immer durch 4 teilbar.