Das Kekule´ System

Die Einordnung der Personenstammblätter in einen Hefter oder Ordner (oder Website) erfolgt gemäß den Kennziffern der einzelnen Vorfahren. Die Bezifferung geschieht am besten nach dem heute allgemein üblichen System, das bereits im Jahre 1676 von dem Spanier Hieronymus de Sosa entwickelt und durch den Genealogen Stephan Kekulé von Stradonitz in Deutschland eingeführt wurde („System Kekulé“): danach hat der Abkömmling („Proband“) die Ziffer 1, die Eltern Ziffern 2 (Vater) und 3 (Mutter), die Großeltern die Ziffern 4 bis 7, die Urgroßeltern die Ziffern 8 bis 15 usw. Die weiblichen Vorfahren haben stets ungerade, die männlichen gerade Ziffern. Nr. 13 ist also die Frau von Nr. 12. Die Ziffer des Vaters ist stets doppelt so hoch wie die seines Kindes, die Ziffer der Mutter ist gleich Ziffer des Kindes mal zwei plus eins. Der Großvater väterlicherseits hat danach die Ziffer 4 (das Doppelte der Ziffer, die der Vater trägt), die Großmutter väterlicherseits die Ziffer 5 (zwei mal zwei plus eins). Die Ziffern des sogenannten „Mannesstammes“ (der Vorfahren in der direkten, männlichen Linie, in der Regel die Namensträger des Probanden) sind ab dem Großvater immer durch 4 teilbar.